Konto und Daten löschen
Stand: 11. September 2026
Diese Seite gilt für die App Smart Zeiterfassung (ch.smartcam.zeiterfassung, Android und iOS) und das zugehörige Programm im Büro. Welche Daten überhaupt anfallen, steht in der Datenschutzerklärung.
Es gibt kein selbst angelegtes Konto
Die App hat keine Registrierung und kein Passwort, das Sie selbst vergeben: den Zugang richtet der Betrieb ein, in dem Sie arbeiten. Darum gibt es in der App keine Taste „Konto löschen“ — gelöscht wird dort, wo die Daten liegen, nämlich auf dem Server Ihres Betriebs. Wir betreiben keinen Dienst, auf dem Ihre Zeiten liegen, und halten keine Kopie.
Was Sie selbst sofort tun können
Abmelden nimmt den Zugang vom Telefon; die App zeigt danach nichts mehr an. Die App zu löschen nimmt zusätzlich alles mit, was noch auf dem Gerät liegt und nicht gesendet wurde — sagen Sie dem Büro vorher Bescheid, sonst fehlen diese Buchungen dort.
Löschung beantragen
Wenden Sie sich an das Büro Ihres Betriebs; dort steht die Anlage und dort wird gelöscht. Kommen Sie nicht weiter, schreiben Sie uns — wir leiten den Antrag weiter. Dafür brauchen Sie die App nicht installiert zu haben: E-Mail an info@smart-cam.ch mit dem Betreff „Löschung Konto Smart Zeiterfassung“ oder Telefon +41 52 525 89 88. Nennen Sie Namen und Betrieb, sonst lässt sich der Antrag niemandem zuordnen; einen Ausweis verlangen wir nur, wenn Zweifel bestehen, dass der Antrag von der betroffenen Person kommt.
Wir bestätigen den Eingang, und bearbeitet wird der Antrag innerhalb von 30 Tagen. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung, was gelöscht wurde und was aus gesetzlichen Gründen bleiben musste.
Was gelöscht wird
Der Zugang zur App und der Anmeldeschlüssel, Ihre Angaben als Person — Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse —, Fotos und Ihre Notizen zu Aufträgen. Eine Anfrage, die Sie über das Formular dieser Webseite geschickt haben, löschen wir auf Wunsch sofort, sonst nach 24 Monaten. Die technischen Protokolle laufen ohnehin ab: die Zugriffe nach 30 Tagen, die Änderungen nach 400 Tagen.
Was bleiben muss
Die Arbeitszeiten selbst bleiben fünf Jahre. Das verlangt das Gesetz vom Arbeitgeber (Art. 46 Arbeitsgesetz, Art. 73 ArGV 1), und daran kann niemand etwas ändern, auch nicht auf Wunsch. Sie liegen in dieser Zeit ausschliesslich im Betrieb und gehen an niemanden sonst. Ist die Frist abgelaufen, kann der Betrieb auch sie löschen.
Wenn der Betrieb die Anlage abgibt
Dann entscheidet der Betrieb: Daten exportieren und den Server löschen. Wir behalten nichts. Auf Wunsch begleiten wir die Löschung und bestätigen sie schriftlich.
